Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g, Absatz 2, vor, dass der Datenschutzbeauftragte folgende Angaben entsprechend § 4e jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat:


1. Name der verantwortlichen Stelle
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG

2. Vorstand
Herr Dietmar Becker

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Herr Uwe Keltermann

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Kanzlerstraße 17
75175 Pforzheim

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung
oder Datennutzung

Gegenstand des Unternehmens sind:

  • An- und Verkauf von Edel- und Unedelmetallen
  • Schmelz- und Scheidedienstleistungen
  • Herstellung und Verkauf von Legierungen und chemischen
    Erzeugnissen aus diesen Metallen
  • Verkauf von Halbzeugen
  • Ein- und Verkauf von Schrott, Altmetallen und Halbzeugen


6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der
diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, die zur Abwicklung unseres Unternehmensgegenstandes erforderlich sind.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen einer vorrangigen Rechtsvorschrift, externe Auftragnehmer basierend auf § 11 BDSG sowie interne Stellen der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG zur Erfüllung der unter Nummer 5 aufgeführten Zwecke.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Nach Ablauf der diversen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und –fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten von diesen Fristen ausgenommen sind, werden sie nach Wegfall der unter Nummer 5 aufgeführten Zwecke gelöscht.

9. Geplante Übermittlung an Drittstaaten
Im Einzelfall werden personenbezogene Daten zweckgebunden in Drittstaaten übermittelt.