Der Code of Conduct der Umicore, Brüssel, ist für die Allgemeine und unser Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern maßgebend. Wir pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen und haben uns darüberhinaus den ethischen Zielen des Responsible Jewellery Council (RJC) verpflichtet.
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Zu unserer Kernkompetenz gehört die Umwandlung von vermischten edelmetallhaltigen Materialien in reine Edelmetalle: Dies realisieren wir durch Schmelzen, chemisches Auflösen und elektrolytisches Trennen in unseren Schmelzanlagen und Elektrolysen.
Mit einer Aufarbeitungskapazität von mehr als 1.000 Tonnen edelmetallhaltiger Materialien gehört die Allgemeine zu den wenigen Unternehmen der Spitzengruppe von Scheideanstalten in Europa. Die rückgewonnenen Edelmetalle werden am Standort Kanzlerstraße zu Halbzeugen für Industrieanwendungen und zur Schmuckherstellung (Bleche, Drähte, Rohre, Ronden, Targets und Feinmetall) verarbeitet.
In allen Phasen des Rückgewinnungs- und des Produktionsprozesses kommen erfahrene Spezialisten, optimale Anlagenkapazitäten und spezifische Verfahrenstechniken zum Einsatz. Die anfallenden Abwässer durchlaufen vor der Einleitung in die städtische Kanalisation unsere Abwasserbehandlungsanlage. Prozessabgase werden in speziellen Abluftbehandlungsanlagen vor deren Ableitung in die Umwelt behandelt.
Unsere Anlagen unterliegen strengen Kontrollvorschriften und werden von den Behörden regelmäßig überprüft.
Gesetzliche Vorgaben
Im Jahr 1991 trat in Deutschland die Störfallverordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) in Kraft. Mit der Neufassung vom 26. April 2000 wurde diese Verordnung an die EG-Störfall-Richtlinien angepasst. Ziel dieses Gesetzes ist es, mögliche Risiken durch industrielle Störfälle für die Bevölkerung zu verringern. Mit der Novellierung der Richtlinie durch die EU am 16.12.2003 und der damit einher schreitenden Reduzierung der Mengenschwellen unterliegen wir auf Grund der großen Mengen an Elektrolyten nunmehr den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung.
Zentrale Bedeutung hat hierbei die Pflicht zur Information des Personenkreises (Anwohner, Mitarbeiter), welcher von einer möglichen Betriebsstörung betroffen sein kann. Dieser Verpflichtung möchten wir mit der Verteilung dieser Broschüre nachkommen. Die Anzeige nach § 7 Abs. 1 und der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der BlmSchV liegen der zuständigen Behörde vor.